Ein Fahrtenschreiber, ob analog oder digital, muss in Fahrzeugen ab 3,5 t vorhanden sein, die gewerblich zum Personen- oder Gütertransport dienen. Durch die neue EU-Tachographen-Verordnung 165/2014 zur Verbesserung der Straßenverkehrssichert und der Einhaltung verbindlicher Sozialstandards startet seit Juni 2019 eine neue Ära im Bereich digitaler Fahrtenschreiber. Neue LKW müssen jetzt mit der neuen Generation digitaler Tachographen ausgestattet sein. Diese Geräte setzen voll auf digitale Technologien wie satellitengestützte Positionsbestimmung, Nahbereichskommunikation für Kontrollbehörden sowie Kompatibilität mit einer Vielzahl weiterer Telematikdienste und nützlicher Apps.
Eine wichtige Prüfung für Nutzfahrzeuge ist dabei die alle zwei Jahre durchzuführende Prüfung der Fahrtenschreiber und der neuen digitalen intelligenten Tachographen DTCO® 4.0 nach § 57 b StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung).
Ob analog oder digital - als autorisierte VDO Werkstatt überprüfen wir Ihren Fahrtschreiber, stellen ihn wieder richtig ein und erstellen die dazugehörige Prüfbescheinigung.
Kontrollen sind übrigens auch vorgeschrieben bei der Änderung des wirksamen Reifenumfanges und dann, wenn die UTC Zeit von der korrekten Zeit um mehr als 20 Minuten abweicht.
Melden Sie sich bitte bei uns. Das J.A. Schlüter Söhne ServiceTeam erledigt alles schnellstens für Sie !
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